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Kreck

Ende des Jahres 2010 konnten wir einen Flussabschnitt der Kreck zu unseren Angelgewässern mit aufnehmen. Die Kreck entsteht aus dem Zusammenschluss der Westhäuser-Gellershäuser-Gompershäuser und der Streufdorfer Kreck zwischen Gellershausen und Heldburg (Thüringen). Nach ca. 10 Kilometern mündet Sie bei Gemünda in die Rodach. Das Fischereirecht des SFV Seßlach e. V. erstreckt sich ca. 4,4 Kilometer auf beiden Uferseiten, beginnt an der Landesgrenze zu Thüringen und endet an der Einmündung in die Rodach.

Erlaubnisscheine sind nur als Kombikarte mit Helling u. Rodach erhältlich.

Gliederung Gewässerstrecken


  1. Grenze Gehegsmühle - Wehr Dietersdorf
  2. Wehr Dietersdorf - Wehr Hattersdorf
  3. Wehr Hattersdorf - Wehr Seßlach
  4. Wehr Seßlach - Fischwassergrenze unterhalb von Schloß Wiesen
  5. Kreck
  6. Helling

 

  • Die Fischwassergrenzen sind an allen Gewässern durch gelbe Tafeln mit der Aufschrift "Fischwassergrenze S.F.V. Seßlach e. V." markiert.
  • Wegabsperrungen sind zu beachten, Felder und Wiesen dürfen nicht befahren werden. Bei Nichtbeachtung haftet der Verursacher für entstandene Schäden und ein Strafgeld von 50€ an den Verein wird fällig.
  • Im Biotop (alter Klärteich bei Autenhausen) ist das Angeln verboten!
  • Weitere wichtige Informationen unter:     Verordnung und Bestimmungen >     Schonzeiten/Maße >

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