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Helling

In Thüringen zwischen Hellingen und Rieth (LK Hildburghausen) entspring die Helling. Ein kleiner Bach, der schon nach ca. 8km bei Autenhausen in die Kreck mündet. Das Fischereirecht des SFV Seßlach e. V. erstreckt sich auf  beiden Uferseiten, beginnt an der Landesgrenze zu Thüringen und endet an der Einmündung in die Kreck . 4,5 Kilometer schlängelt sich der kleine Bach durch unser Angelrevier. Gumpen und Senken, unterspülte Flussufer und immer wieder  Stromschnellen, machen selbst diesen kleinen Wasserlauf zu einen großen und interessanten Angelgewässer.

Erlaubnisscheine sind nur als Kombikarte mit Keck u. Rodach erhältlich.

Gliederung Gewässerstrecken


  1. Grenze Gehegsmühle - Wehr Dietersdorf
  2. Wehr Dietersdorf - Wehr Hattersdorf
  3. Wehr Hattersdorf - Wehr Seßlach
  4. Wehr Seßlach - Fischwassergrenze unterhalb von Schloß Wiesen
  5. Kreck
  6. Helling

 

  • Die Fischwassergrenzen sind an allen Gewässern durch gelbe Tafeln (hier blaue Markierung) mit der Aufschrift "Fischwassergrenze S.F.V. Seßlach e. V." markiert.
  • Wegabsperrungen sind zu beachten, Felder und Wiesen dürfen nicht befahren werden. Bei Nichtbeachtung haftet der Verursacher für entstandene Schäden und ein Strafgeld von 50€ an den Verein wird fällig.
  • Weitere wichtige Informationen unter:     Verordnung und Bestimmungen >    Schonzeiten/Maße >

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