oberer StreckenabschnittIn Thüringen zwischen Hellingen und Rith (LK Hildburghausen) entspring die Helling. Ein kleiner Bach, der schon nach ca. 8km bei Autenhausen in die Kreck mündet. Das Fischereirecht des SFV Seßlach e. V. erstreckt sich auf beiden Uferseiten, beginnt an der Landesgrenze zu Thüringen und endet an der Einmündung in die Kreck .
4,0 Kilometer schlängelt sich der kleine Bach durch unser Angelrevier. Gumpen und Senken, unterspülte Flussufer und immer wieder Stromschnellen, machen selbst diesen kleinen Wasserlauf zu einen großen und interessanten Angelgewässer. Erlaubnisscheine sind nur in Verbindung mit der Keck erhältlich.
unterer StreckenabschnittGliederung Gewässerstrecken
- Helling Landesgrenze Thüringen - Einmündung Kreck
- Kreck Landesgrenze Thüringen - Einmündung Rodach
- Die Fischwassergrenzen sind an allen Gewässern durch gelbe Tafeln (hier blaue Markierung) mit der Aufschrift "Fischwassergrenze S.F.V. Seßlach e. V." markiert.
- Wegabsperrungen sind zu beachten, Felder und Wiesen dürfen nicht befahren werden. Bei Nichtbeachtung haftet der Verursacher für entstandene Schäden und ein Strafgeld von 50€ an den Verein wird fällig.
- Weitere wichtige Informationen unter 'Verordnung und Bestimmungen' oder 'Shomnzeiten/Maße'.