Antrag auf Bootsnutzung am Baggersee Unteroberndorf
Gültigkeit analog der Gültigkeit des Jahresfischereierlaubnisscheins (max. 1 Jahr) !
 

Sport-Fischerei-Verein Seßlach e.V.

Hattersdorf 32

96145 Seßlach

 

 

Email: vorstand@angelverein-sesslach.de

     
Bootseigner:    
Anrede:* Herr Frau  
Name:* Vorname:*
Straße:* Hausnr.:*
Ort:* PLZ:*
Telefon:* Mobil:
Mitnutzer:* ja nein  
Name:* Vorname:*
Name:* Vorname:*
Name:* Vorname:*
Name:* Vorname:*
Das Boot soll am See gelagert werden (nur am südlichen Steilufer erlaubt !).*     ja    nein 
 
Bestimmungen zur Ausübung der Angelfischerei per Boot:
  1. Die Benutzung eines Bootes zur Ausübung der Angelfischerei ist nur gestattet, wenn diese beim Verein schriftlich beantragt und von diesem genehmigt ist. Das Antragsformular ist vom Antragsteller zu unterzeichnen. Genehmigungen werden nur an Jahreserlaubnisscheininhaber vergeben.
  2. Zur Ausübung der Bootsangelei sind ausschließlich Ruderboote erlaubt.
  3. Das zugeteilte Kennzeichen ist gut sichtbar am Bug des Bootes anzubringen. Zahlen und Buchstaben müssen mindestens 10 cm hoch sein.
  4. Die Bootsnutzung gilt ausschließlich für die Dauer der Gültigkeit des Fischereierlaubnisscheines des Antragstellers.
  5. Das Boot kann für alle, nach FiG, AVFiG, Bezirksfischerei- und Vereinsfischereiverordnung zugelassenen Angelarten, verwendet werden.
  6. Wird das Boot vom Antragsteller anderen Angelkollegen überlassen, haftet für die ordnungsgemäße Nutzung, der Antragsteller.
  7. Durch die Benutzung des Bootes dürfen andere Angler nicht beeinträchtigt, gestört und belästigt werden. Uferangler dürfen durcch das Befahren mit dem Boot nicht beeinträchtigt werden.
  8. Jugendangler bis zum 18. Lebensjahr, müssen beim Bootsangeln eine Schwimmweste tragen.
  9. Zum autobahnseitigen Ufer ist, vom 1.1. – 1.6., ein Abstand von mindestens 25 m einzuhalten. (Brutzeit der Wildvögel).
  10. Fächerförmiges Auslegen von Montagen ist nicht gestattet.
  11. Boote, die am See verbleiben, können am südlichen Steilufer gelagert werden. Für die Lagerung ist der Eigentümer verantwortlich. Der Verein übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Bootseigner bei Diebstahl, Vandalismus oder Schäden durch Naturgewalten.
  12. Im Übrigen sind die Bestimmungen der jeweils gültigen Vereinsfischereiverordnung zu beachten.
  13. Unsachgemäße, störende oder belästigende Bootsnutzung (Punkte 2-11), führt zum Entzug der Bootsgenehmigung.
Die vorgenannten Bestimmungen habe ich zur Kenntnis genommen, und erkläre mich damit einverstanden :*   
Datum:*

Unterschrift:* _______________________

Die mit (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Bootsnummer: _______________________

Genehmigt am: _______________________

Unterschrift S.F.V. Seßlach e.V. _______________________